Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Horn to be Wild Festival

Zuletzt aktualisiert: 29.05.2022

  1. 1. Veranstalter: Jugendkulturverein Horn e.v., Ronzelenstraße 50, 28359 Bremen, E-Mail: kontakt@horntobewild-festival.de

  2. 2. Geltung der AGB; Ticket Weiterverkaufsverbot
    2.1. Das Horn to be wild Festival findet auf dem Gelände des Rhododendron Parks statt. Das Festivalgelände umfasst eine Konzertfläche zu der nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
    2.2. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter.
    2.3. Soweit die See Tickets GmbH (Paylogic) im Namen des Jugendkulturvereins Horn e.v. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch Paylogic namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Ein Anspruch auf Rückgabe von Online-Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.
    2.4. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte weiterzuverkaufen.
    2.5. Vor der Hauptbühne des Festivalgeländes ist ausreichend Platz für alle Besucher und Inhaber einer gültigen Eintrittskarte.

  3. 3. Anreise; Parken; Campen
    3.1. Eine gültige Eintrittskarte berechtigt in der jeweils ausgewiesene Zone auf dem Festivalgelände ab dem 11.08.2018, ohne weiteren Aufpreis auf das Festivalticket, zum Parken. Generell ist die Parkordnung einzuhalten. Es wird kein Parkplatz garantiert und daher empfohlen mit Fahrrad oder Bus & Bahn anzufahren.

  4. 4. Einlass; Einlasskontrolle
    4.1. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist im Ticketcenter ein gültiger Personal-/Schul-/Studienausweis sowie die Karte vorzuzeigen, die gegen das Bändchen eingetauscht wird. Besuchern die das Festivalgelände verlassen wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.
    4.2. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
    4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

  5. 5. Verbotene Gegenstände
    5.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten:
    5.1.1. Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Megaphone, Shirts von rechten Bands, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
    5.1.2. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
    5.2. Der Veranstalter ist berechtigt, Verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

  6. 6. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen
    6.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Parkordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:
    6.1.1. verbotene Gegenstände (Ziff. 5) mitzuführen,
    6.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
    6.1.3. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
    6.1.4. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
    6.1.5. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
    6.1.6. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt,
    6.1.7. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.
    6.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
    6.3. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 4.4,5 und 6.1, 6.2 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
    6.4. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

  7. 7. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
    7.1. Wird das Open-Air abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
    7.2. Das Horn to be wild Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
    7.3. Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch des Open Air Konzertes auf dem Festivalgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Horn to be wild Festivals gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich bekannt geben.

  8. 8. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
    Dem Besucher ist bewusst, dass beim Horn to be wild insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Sollten dennoch Schäden vom Schallpegel getragen werden, haftet der Veranstalter nicht. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

  9. 9. Jugendschutz – Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
    9.1. Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten Person.
    9.2. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

  10. 10. Haftungsbeschränkung
    10.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    10.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
    10.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr.

  11. 11. Recht am eigenen Bild
    Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung, zur Bewerbung des Horn to be wild Festivals, zur Sponsorenakquise und aller sonstigen Tätigkeiten des Veranstalters.

  12. 12. Anwendbares Recht; Sonstiges
    12.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
    12.2. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

  13. Bremen, den  29.05.2022

Bedingungen zur Teilnahme an Gewinnspielen des Jugendkulturverein Horn e.v

Zuletzt aktualisiert: 13.08.2022

Diese Bedingungen betreffen online durchgeführte Gewinnspiele durch soziale Netzwerke.
Die Teilnahme an einem Gewinnspiel des Horn to be Wild Festivals und dem dahinter stehenden Jugendkulturverein Horn e.V., ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Die von uns durchgeführten Gewinnspiele stehen nicht in Zusammenhang mit Facebook oder anderen sozialen Netzwerken und werden nicht von diesen finanziert.
Der Jugendkulturverein Horn e.V. und die Organisatoren des Horn to be Wild- Festivals tragen die alleinige Verantwortung.
Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel des Jugendkulturverein Horn e.V, stimmt der Teilnehmer automatisch und rechtlich bindend den nachfolgenden Bedingungen zu.
Die Dauer und der Inhalt eines Gewinnspiels sind dem jeweiligen Beitrag zu entnehmen.
Kommentare die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
Die Gewinner werden binnen 7 Tagen nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Die Gewinner werden über die Instagram oder Facebook Nachrichtenfunktion privat informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von 2 Werktagen  über eine private Nachricht an die Horn to be Wild Facebook / Instagram Seite oder den Facebook Account Hans Horn mit den angeforderten Daten zurück melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmenden verlost.
Es werden alle Facebook Namen der Teilnehmenden erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Adressdaten werden nur von den Gewinnern erfasst und nur zum Versand bzw. Reservierung des Gewinnes genutzt. Es werden keine Daten an weitere Dritte weitergeben. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 16 Jahren mit wohnhaft in Deutschland.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitglieder des Jugendkulturverein Horn e.V, alle Mitorganisatoren des Horn to be Wild Festivals sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Mit der Teilnahme erhält der Jugendkulturverein Horn e.V die vollen Rechte an den für das Gewinnspiel eingereichten Daten, wie Wortumfang, Fotos etc. (Profilbilder in sozialen Netzwerken, sowie volle Namen werden nicht weiterverwendet!)Mehrfachnennungen von Teilnehmern werden nicht akzeptiert. Pro Teilnehmer darf der Name nur einmal in den Los Topf gelegt werden.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name im Falle eines Gewinnes bekannt gegeben kann. (Hierzu wird in der Regel der Vorname mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens verwendet.)Der Gewinn wird per Posting in sozialen Netzwerken und/oder einer privaten Nachricht bekannt gegeben.  Der Postweg ist ausgeschlossen.
Der Gewinn ist nicht an Dritte übertragbar und kann nicht ausgezahlt werden.
Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Bei Juryentscheidungen und Losverfahren erkennt jeder Teilnehmer das Ergebnis, sprich: Juryentscheidungen und Losergebnisse, ohne Einspruch an.
Das Ergebnis ist unanfechtbar.
Der Rechtsweg im Rahmen sämtlicher Gewinnspiele ist ausgeschlossen.
Datenschutz:
Alle Daten der Teilnehmer werden nur bis zur Beendigung des Gewinnspiels gespeichert. Nach der Auswertung werden sie gelöscht. Sie werden während des gesamten Gewinnspiels niemals an Dritte weiter gegeben.
Sollten Sie Fragen zur Verwendung ihrer Daten haben, so wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: info@horntobewild-festival.de

Salvatorische Klausel
‍Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Die HTBW Crew wünscht viel Glück!